Kosten und Dauer

Ziel einer kieferorthopädischen Behandlung ist ein ästhetisch ansprechendes, funktionell störungsfreies Gebiss, das zu einem glücklichen Lächeln ein Leben lang beiträgt. Die Kosten dieser Behandlung richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang der individuellen Gebiss- und Kieferanomalie, welche häufig in Zusammenhang mit dem Alter des Patienten und der Dauer der Behandlung stehen. Für Patienten unter 18 Jahren tragen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung – siehe auch: Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)

Nach Erstellung der diagnostischen Anfangsunterlagen erarbeiten wir für Sie einen individuellen Heil- und Kostenplan, den wir dann anschließend ausführlich mit Ihnen besprechen.

Je nach Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung, sowie abhängig von den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen, werden Ihnen gegebenenfalls ein Teil oder auch die gesamten Behandlungskosten erstattet. Vor Aufnahme der Therapie haben Sie ausreichend Zeit, dieses zu prüfen.

Eventuell für Sie persönlich anfallende Kosten werden Ihnen aufgezeigt und erst nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Auf Wunsch bieten wir Ihnen gerne den quartalsweisen Lastschrifteinzug nach Rechnungsstellung an oder stellen Ihnen auch in einem persönlichen Gespräch die Möglichkeit von Ratenzahlungen ohne finanzielles Eigeninteresse zur Verfügung.